Archiv 2021

Januar

Created with Sketch.

Februar

Created with Sketch.

Geänderte Absonderungsregeln (01.02.2022)
Liebe Eltern und Sorgeberechtigte,

die geänderten Absonderungsregeln gelten nur für den schulischen Bereich, d.h. wenn in einer Klasse Corona-Fälle auftreten, gehen keine Kinder Quarantäne, sie werden in der Schule an den folgenden 5 Tagen getestet. Im privaten Bereich ist - nach Rücksprache mit dem Gesundheitsamt – weiterhin die Quarantänezeit einzuhalten.


Winterferien (15.02.2022)
Liebe Eltern und Sorgeberechtigte, von Montag, 21.02.2022 bis Freitag, 25.02.2022 sind in RLP Winterferien. Anschließend, am Rosenmontag, 28.02.2022 und am Faschingsdienstag, 01.03.2022 findet ebenfalls kein Unterricht statt. Wir wünschen Ihnen und Ihren Familien eine erholsame und gute Zeit! 


Kooperation Zoar-Werkstätten (17.02.2022)
„Schule ohne Rassismus- Schule mit Courage“ 

Seit mehreren Jahren kommt es zum Austausch mit der Einrichtung Zoar. 

Neben gemeinsamen Bastelvormittagen gab es auch einen Walderlebnismorgen rund um die Heidehütte. Durch Corona kam es leider nicht zu Besuchen, aber der Kontakt blieb bestehen. 

2020 in der Weihnachtszeit überraschten Mitarbeiter der Zoar drei Klassen mit einem liebevoll gestaltenden Adventskalender. Die Schüler bedankten sich mit kleinen Geschenken. Auch im Jahr 2021 konnten gemeinsame Aktionen statt finden. 

ZoarBeitrag 1 

Zoar Beitrag2 

Zoar Beitrag3 

März

Created with Sketch.

Weiteres Vorgehen Corona (04.03.2022)
Liebe Eltern und Sorgeberechtigte, 

hier der neue Fahrplan der Landesregierung RLP in Schulen: Elternschreiben. Ab dem 14.03.22 testen wir wieder zweimal pro Woche, die Maskenpflicht entfällt am Platz. Auch im Sportunterricht muss keine Maske mehr getragen werden. Im Musikunterricht gibt es weniger Auflagen. Des Weiteren wurde die Beurlaubungsmöglichkeit in der GTS aufgehoben, so dass ab Montag, 14.03.22 wieder alle Kinder in die Ganztagsschule kommen. 



16. Hygieneplan des Landes RLP (11.03.2022)
Liebe Eltern und Sorgeberechtigte,

hier finden Sie den 16. Hygieneplan des Landes RLP und das neue Testkonzept_14.03.22.

Bitte beachten Sie folgendes (ab Montag, 14.03.2022):

  • Zweimaliges Testen pro Woche; nach Infektionsfällen bleibt es bei der bisherigen Reglung (fünfmaliges Testen). Wir testen wieder am Montag und am Donnerstag.
  • In Grundschulen und Förderschulen entfällt die Maskenpflicht am Platz.
  • Die Organisation der Ganztagsschule an Grund- und Förderschulen erfolgt im Regelbetrieb. Die erweiterte Beurlaubungsmöglichkeit entfällt.
  • Eine blockweise Sitzordnung bei durchmischten Gruppen in der Ganztagsschule an Grund- und Förderschulen ist nicht mehr zwingend vorzusehen. Dies gilt auch für die Angebote der Betreuenden Grundschule.
  • An allen Schulen entfallen Einschränkungen für den Sport- und Musikunterricht. Es wird weiterhin empfohlen, den Sportunterricht im Freien vorzuziehen.



Osterferien 2022 (28.03.2022)
Liebe Eltern und Sorgeberechtigte,
am Mittwoch, 13.04.22 starten in RLP die Osterferien. Am Montag, 11.04.22 und Dienstag, 12.04.22 haben wir bewegliche Ferientage, es findet kein Unterricht, keine Ganztagsschule und keine Betreuung statt. Der letzte Schultag ist also Freitag, der 08.04.22. Die 1. Klassen haben Unterricht bis 12.15h, die Klassen 2-4 bis 13.15h. Betreuung findet bis 14h statt. 

April

Created with Sketch.

17. Hygieneplan und Änderungen der Coronaregeln (04.04.2022)
Liebe Eltern und Sorgeberechtigte,

aus dem Elternschreiben konnten Sie entnehmen, dass es keine verpflichtenden Tests für die Teilnahme am Präsenzunterricht mehr gibt. In der Übergangsphase (04.04.22- 29.04.22) werden für die Schülerinnen und Schüler unabhängig davon, ob sie geimpft oder genesen sind, zwei freiwillige anlasslose Tests pro Woche angeboten. Minderjährige Schülerinnen und Schüler brauchen Ihre Einverständniserklärung, um an den Tests teilzunehmen (siehe Anhang). Sollte in einer Klasse eine Infektion auftreten, werden bis zum 29. April 2022 weiterhin die verpflichtenden Tests an fünf aufeinanderfolgenden Schultagen durchgeführt. Da es sich auch bei den Testungen aufgrund der Absonderungsverordnung um eine rechtlich verbindliche Maßnahme handelt, bedarf es für die Testungen keiner Einverständniserklärung durch die Eltern. Die Erfüllung der Testpflicht (5-Tages-Testung) durch Nachweis eines negativen Testergebnisses ist ausschließlich auf der Basis einer tagesaktuellen Testung möglich; ein Nachweis mittels Vorlage einer qualifizierten Selbstauskunft ist nicht zulässig. Soweit betroffene Personen weder an der Selbsttestung in der Schule teilnehmen noch eine Bescheinigung über ein negatives Testergebnis vorlegen, ist dies dem zuständigen Gesundheitsamt mitzuteilen. Ausnahmen von der Testpflicht regelt die Absonderungsverordnung in Verbindung mit der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung (siehe https://corona.rlp.de/de/themen/absonderung-und-quarantaeneregelungen/). Auf freiwilliger Basis haben von der Testpflicht befreite Personen die Möglichkeit, an der anlassbezogenen 5-Tages-Testung teilzunehmen. Bei minderjährigen Schülerinnen und Schülern ist zu berücksichtigen, dass zuvor eine Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten vorliegen muss.

Hier finden Sie das Elternschreiben, den 17. Hygieneplan des Landes RLP, das Testkonzept des Landes RLP und die Eltern_Einverstaendniserklaerung_Tests (1).


Wir suchen dich ... (04.04.2022)
Die Josef-Guggenmos Grundschule hat noch einen Platz für ein Freiwilliges Soziales Jahr zu vergeben. Wenn Sie Interesse haben schauen Sie bitte hier: Anzeige FSJ 

Mai

Created with Sketch.

v

Juni

Created with Sketch.

Juli

Created with Sketch.

August

Created with Sketch.

September

Created with Sketch.

Oktober

Created with Sketch.

November

Created with Sketch.

Dezember

Created with Sketch.