17. Hygieneplan und Änderungen der Coronaregeln

Liebe Eltern und Sorgeberechtigte,

aus dem Elternschreiben konnten Sie entnehmen, dass es keine verpflichtenden Tests für die Teilnahme am Präsenzunterricht mehr gibt. In der Übergangsphase (04.04.22- 29.04.22) werden für die Schülerinnen und Schüler unabhängig davon, ob sie geimpft oder genesen sind, zwei freiwillige anlasslose Tests pro Woche angeboten. Minderjährige Schülerinnen und Schüler brauchen Ihre Einverständniserklärung, um an den Tests teilzunehmen (siehe Anhang). Sollte in einer Klasse eine Infektion auftreten, werden bis zum 29. April 2022 weiterhin die verpflichtenden Tests an fünf aufeinanderfolgenden Schultagen durchgeführt. Da es sich auch bei den Testungen aufgrund der Absonderungsverordnung um eine rechtlich verbindliche Maßnahme handelt, bedarf es für die Testungen keiner Einverständniserklärung durch die Eltern. Die Erfüllung der Testpflicht (5-Tages-Testung) durch Nachweis eines negativen Testergebnisses ist ausschließlich auf der Basis einer tagesaktuellen Testung möglich; ein Nachweis mittels Vorlage einer qualifizierten Selbstauskunft ist nicht zulässig. Soweit betroffene Personen weder an der Selbsttestung in der Schule teilnehmen noch eine Bescheinigung über ein negatives Testergebnis vorlegen, ist dies dem zuständigen Gesundheitsamt mitzuteilen. Ausnahmen von der Testpflicht regelt die Absonderungsverordnung in Verbindung mit der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung (siehe https://corona.rlp.de/de/themen/absonderung-und-quarantaeneregelungen/). Auf freiwilliger Basis haben von der Testpflicht befreite Personen die Möglichkeit, an der anlassbezogenen 5-Tages-Testung teilzunehmen. Bei minderjährigen Schülerinnen und Schülern ist zu berücksichtigen, dass zuvor eine Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten vorliegen muss.

Hier finden Sie das Elternschreiben, den 17. Hygieneplan des Landes RLP, das Testkonzept des Landes RLP und die Eltern_Einverstaendniserklaerung_Tests (1).

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