Elternschreiben der Ministerin

Liebe Eltern und Sorgeberechtigte,

hier finden Sie das aktuelle Elternschreiben von Frau Hubig.

Des Weiteren gilt an allen Ganztagsschulen ab sofort die erweiterte Beurlaubungsregelung. Sie haben damit die Möglichkeit, ihr Kind auf schriftlichen Antrag an die Schulleitung von der Teilnahmeverpflichtung am Ganztag zeitlich begrenzt befreien zu lassen. Die erweiterte Beurlaubungsregelung ist zunächst befristet für die Zeit, in der an allen Schularten die Maskenpflicht im Unterricht gilt. Sollten Sie eine solche Befreiung – für den genannten Zeitraum – wollen, so teilen Sie uns das bitte schriftlich mit.

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